Eintritt des Erbfalls

 

Auch wenn zunächst keine Streitigkeiten im Erbfall ersichtlich sind, werden Sie mit einer Vielzahl von Fragen konfrontiert zur

  • Testamentseröffnung
  • Erteilung eines Erbscheins
  • Notwendigkeit der Ausschlagung der Erbschaft
  • Ermittlung von unbekannten Erben
  • Umgang mit Banken und Behörden etc.


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Auch in diesen Fällen einer "ganz normalen" Erbschaft, stehen wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.